Das Transparenzregister, das im Oktober 2026 in Kraft tritt, soll Klarheit über die tatsächlichen Eigentümer und Kontrolleure von Unternehmen schaffen. Die wirtschaftlich Berechtigten müssen sauber identifiziert werden.
Der wirtschaftliche Berechtigte ist die natürliche Person, die ein Unternehmen letztlich besitzt oder beherrscht direkt oder über mehrere Beteiligungs-
ebenen hinweg. Entscheidend ist die tatsächliche Macht, nicht nur die formale Position. Der Gesetzgeber sieht dabei eine Beteiligung von mindestens 25 Prozent des Kapitals oder derStimmen vor.
Wer dieses oder nächstes Jahr Wohneigentum kauft, profitiert kurzfristig zwar von den Abzügen für die Schuldzinsen der Hypothek. Aber anschliessend entfällt dieser Steuervorteil. Es führt kein Weg daran vorbei, die Finanzierung langfristig im Rahmen der künftig geltenden Regelung zu planen.
Vor allem AG und GmbH dürften unter das neue System fallen. Stiftungen und Vereine sowie börsenkotierte juristische Personen, Vorsorgeeinrichtungen und Gesellschaften, die zu mindestens 75 Prozent dem Gemeinwesen gehören, sind von dieser Meldepflicht ausgenommen. Die Unternehmensgrösse ist nicht das zentrale Kriterium. Entscheidend sind die rechtliche Struktur und die Frage, wer wieviel Einfluss ausübt – beispielsweise über Beteiligungen. Auch bei einfachen Beteiligungsverhältnissen lohnt sich deshalb ein genauer Blick.
KMU sollten schon jetzt damit beginnen ihre wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren, die Angaben zu dokumentieren und sie bei Veränderungen fortan aktuell halten. Dazu gehört, Beteiligungen und Kontrollwege sauber zu analysieren, Un-terlagen zu ordnen und interne Abläufe für Meldungen und Anpassungen festzulegen. Wer falsche Angaben macht oder Meldungen verpasst, muss mit rechtlichen Folgen rechnen.