Jedes Jahr aufs Neue kommt eine Rechnung vom Steueramt. Ihnen fällt ein, Sie müssen noch die Steuererklärung des Vorjahres ausfüllen. Sind wir mal ehrlich; niemand macht das gerne. Oder gibt es da doch jemanden? Na klar! Treuhänder helfen Ihnen sehr gerne bei Ihrer Steuererklärung. Treuhänder haben wertvolle Erfahrung, die Ihnen einige Franken Steuern sparen könnte. Beispielsweise kann sich der Maximalbetrag, den Sie in Ihre 3. Säule a einzahlen dürfen jährlich ändern.
Bitte beachten Sie aber, dass diese Beträge nur für unselbständige gilt, welche in eine Pensionskasse zahlen. Als unselbständig erwerbend gilt, wer in untergeordneter Stellung auf bestimmte oder unbestimmte Zeit Arbeit leistet, ohne ein wirtschaftliches Risiko zu tragen. Das bedeutet, wenn Sie Angestellt sind, sind Sie unselbständig. Aber auch als Inhaber/Geschäftsführer einer AG oder GmbH. Das beste Beispiel für die selbständige Erwerbstätigkeit ist die Einzelunternehmung. Sie wird durch die natürliche Person selbst verkörpert und wird folge dessen auch so besteuert. Der Inhaber einer AG füllt für sich eine Steuererklärung aus und die AG muss auch eine einzelne Steuererklärung einreichen. Bei der Einzelunternehmung gibt es nur eine Steuererklärung. Selbständig Erwerbstätige ohne Pensionskasse dürfen bis zu 20 % des Nettoerwerbseinkommens, maximal aber CHF 35'280.- einzahlen.