Gerne beraten wir Sie in nationalen, internationalen und grenzüberschreitenden Erbschaftsfragen sowie Nachlassplanung.
Wir helfen Einzelpersonen und Familien, ihr Privat- und Familienvermögen zu erhalten und gewährleisten den erfolgreichen Übergang an zukünftige Generationen. Wir bieten Ihnen individuell angepasste Erbschafts- und Ehevertragslösungen und beraten Sie zu geeigneten Unternehmensstrukturen, um Unternehmen und Familienvermögen für den Erbfall zu erhalten. Häufig werden wir auch als Willensvollstrecker eingesetzt, um sicherzustellen, dass der Übergang der Erbschaft effizient und professionell vollzogen wird. Da wir nicht als Erbe eingesetzt sind, vertreten wir ausschliesslich Ihre Interessen. Als Willensvollstrecker besteht unsere primäre Aufgabe darin, die Erbteilung in Ihrem Sinne vorzubereiten. Bis zur Erbteilung hat der Willensvollstrecker die Aufgabe, die Erbschaft zu verwalten, unbezahlte Forderungen einzutreiben, Schulden der verstorbenen Person zu bezahlen und Vermächtnisse ausrichten.
Möchten Sie mehr darüber erfahren wo wir Sie unterstützen und in welchen Bereichen wir Ihre Finanzen optimieren können?